Beitrag von Prof. Dr. Astrid Lorenz zum Jubiläum der sächsischen Verfassung

Was bedeutet Meinungsfreiheit?

Vor 30 Jahren gab sich der wieder gegründete Freistaat Sachsen eine neue Verfassung. Das Dokument von 1992 steht in einer Linie mit den sächsischen Verfassungen von 1831 und 1919. Es ist zugleich das Erste, das umfassende Grundrechte festschreibt. Anlässlich des Jubiläums stellt sich die Frage, wie sich diese rechte im Alltag der Bürgerinnen und Bürger bewähren. Eine dreiteilige Serie zu Verfassungsjubiläum stellt einzelne Aspekte vor. Ein Beitrag unserer Vorsitzenden Prof. Dr. Astrid Lorenz erläutert, was Meinungsfreiheit eigentlich konkret bedeutet.

 Den Text “Was bedeutet Meinungsfreiheit?”, der im Landtagskurier erschienen ist, finden Sie hier.

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