Die Anforderungen an die und die Formen der Öffentlichkeit wandeln sich grundlegend gerade auch auf für die Verwaltung. Den Bürgern und Bürgerinnen reicht es nicht mehr, an verwaltungsrechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren teilzunehmen. Vielmehr formieren sich vielfältige kurzfristige Initiativen, und es entstehen neue Formen der Öffentlichkeit und Beteiligung, die auch die Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen betreffen. Die Durchsetzung und Akzeptanz öffentlicher Verwaltung hängt daher auch davon ab, wie und in welcher Form Verwaltung auf diese Änderungen reagiert. Das SKLK bietet hier nicht nur die Expertise, um Beteiligungsverfahren wissenschaftlich zu begleiten, sondern auch um die neuen Formen bürgerschaftlicher Partizipation konstruktiv einzubinden und zu nutzen.
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